Bernd Koch - öffentlich besteller und vereidigter Sachverständiger

im Stuckateurhandwerk der Handwerkskammer

Region Stuttgart

Energieberatung

 

Ich stelle für Ihre Immobilie den neuen

Gebäude-Energiepass aus.

 

Bedarfs- oder Verbrauchsausweis:

Es gibt zwei Arten von Energieausweisen. Beim Bedarfsausweis nimmt der Fachmann in einer technischen Analyse die Bausubstanz und die Heizungsanlage des Gebäudes unter die Lupe. Aufgrund des energetischen Zustands des Gebäudes berechnet er die Energie, die für Heizung, Lüftung und Warmwasserbereitung bei durchschnittlicher Nutzung benötigt wird. Darauf aufbauend macht er konkrete Vorschläge, wie die Energieeffizienz verbessert werden kann.

 

Der Verbrauchsausweis entsteht auf der Grundlage der Heizkostenabrechnungen und gibt den Energieverbrauch der Gebäudenutzer in den letzten drei Jahren an. Die Bewertung eines Gebäudes im Verbrauchsausweis hängt somit auch vom individuellen Heizverhalten der Bewohner ab. Die dena empfiehlt deshalb den Bedarfsausweis und rät vor allem Kaufinteressenten nach dieser Energieausweisvariante zu fragen.

 

Im roten oder im grünen Bereich:

Entscheidend ist sowohl beim Bedarfs- als auch beim Verbrauchsausweis, ob ein Gebäude im grünen oder im roten Bereich der Farbskala liegt. Grün bedeutet, dass wenig Energie für Heizung und Warmwasser benötigt wird; rot steht für eine schlechte Energiebilanz.

 

Bedarfsausweis für Wohngebäude

Um den Energieverbrauch des Hauses zu ermitteln, kann neben einer Erfassung des Verbrauchs auch der Energiebedarf des Hauses ermittelt werden. Das Ergebnis wird im sogenannten Bedarfspass dargestellt. Hierzu wird aus allen Kenndaten der Gebäudehülle (Außenwände, Dach, Fenster, Bodenplatte, Keller) sowie der Heizungsanlage der Energiebedarf des Hauses unter Normbedingungen errechnet. Das Nutzerverhalten, was sich im tatsächlichen Verbrauch widerspiegelt, spielt hier keine Rolle. Der Vorteil dieser Methode ist, dass das Gebäude an sich bewertet werden kann und nicht das Nutzerverhalten der Bewohner zu Grunde gelegt wird. Dies setzt allerdings eine umfangreiche Datenerhebung durch einen Fachmann voraus. Jedoch können hier auch gezielte Modernisierungsvorschläge zur energetischen Sanierung gemacht werden.

 

Bedarfsausweis für Nichtwohngebäude

Bei Nichtwohngebäuden werden im Vergleich zum Wohngebäude deutlich mehr Gebäudedaten erhoben. So werden neben den Daten der baulichen Hülle und der Heizungsanlage auch die jeweiligen Nutzungen im Gebäude mit berücksichtigt. Auch Lüftungs- und Kühlanlagen, sowie die Beleuchtung des Hauses fließen in den Energieeffizienzwert mit ein. Das Ergebnis wird mit einem fiktiven Referenzgebäude (welches dem heutigen Stand der Technik entspricht) verglichen. Die Erstellung des Bedarfsausweises für bestehende Nichtwohngebäude ist freiwillig. Da alle energierelevanten Daten erfasst werden, können mit ihm jedoch sehr gezielte gemacht werden.

 

Verbrauchsausweis

Beim Verbrauchsausweis wird die Energieeffizienz eines Gebäudes auf Basis des tatsächlichen Energieverbrauches ermittelt. Hierzu wird der Energieverbrauch von drei Abrechnungsperioden herangezogen. Diese Methode ist relativ einfach und somit kann der Energieausweis relativ kostengünstig erstellt werden. Auch ein Ortstermin ist nicht unbedingt notwendig. Nachteilig kann sich auswirken, dass das individuelle Nutzerverhalten das Ergebnis stark beeinflusst und keine endgültige Aussage über den energetischen Zustand des Gebäudes getroffen werden kann.

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